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Wir sind ein DIN 16636 zertifziertes Ingenieurbüro und durch die IHK Chemnitz öfffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Schädlingsbekämpfung.
Wir erfüllen Gutachtertätigkeit der Schädlingsbekämpfung für
– Privatpersonen
– Industrie- und Gewerbe
– Gerichte und Staatsanwaltschaften
Privatgutachten
Wir helfen Ihnen als Gutachter bei der Lösung von Fragen rund um die Schädlingsbekämpfung wie etwa zur Beweissicherung, der Ausstellung von Bescheinigungen, Dokumentation von Vorgängen und im Schluss für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens.
Einsatzzweck sind hier vornehmlich Fragen im Schadens- oder Streitfall, bevor ein Sachverhalt gerichtsanhängig wird:
- Hilfestellung, ob ein Schaden- oder Streitfall vor Gericht gestellt werden soll
- Probleme mit Dienstleistern („schwarzen Schafen“) der Schädlingsbekämpfung wie etwa bei überhöhten Rechnungen oder einem durch einen Dienstleister verursachten Schaden
- wer trägt die Verantwortung bei auftretenden Schädlingen
- Sie suchen eine Beratung und konkrete Hilfestellung zur Lösung eines Schädlingsbefalls
Industrie- und Gewerbegutachten
Ein Sachverständiger kann durch die besondere Sachkunde als externer Berater Prozesse und Abläufe beurteilen und Fragestellungen klären wie etwa:
- Validierung von Prozessen externer Dienstleister der Schädlingsbekämpfung
- Prüfung der Leistung, des Preises und der fachrichtigen Ausführung von Dienstleistungen der Schädlingsbekämpfung durch Dritte
- Grundlegende Hilfestellung bei Fragen über HACCP-Konzepte, der Ersteinrichtung von Konzepten in Betrieben oder die Prüfung bestehender Konzepte
- Beratung bei Systemstandards wie IFS, BRC
- Ad-Hoc Hilfe bei konkreten Problemen mit Schädlingen in Betrieben der Lebensmittelindustrie, Verpackungsmaterialien u. Ä.
- Dokumentation von Maßnahmen
Gerichtsgutachten – ö.b.u.v. Sachverständige
Wir sind als ö.b.u.v. Sachverständige vor Gericht tätig.
Ein Sachverständiger ist verpflichtet, nach der Verordnung der Industrie- und Handelskammern des „öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen“ bei Anforderungen durch Gerichte und Staatsanwaltschaften bei der Urteilsfindung durch Fachwissen beizutragen.
Neben der fachlichen Kompetenz ist der Sachverständige gesetzlich mit der Vereidigung verpflichtet, stets neutral, unabhängig und persönlich die behandelten Themen und Fragestellungen zu beantworten.
Gern stehen wir als Sachverständige für Sie zur Verfügung. Das Einsatzgebiet ist vornehmlich in den neuen Bundesländern; je nach Aufruf durch die Gerichtsbarkeit aber an jedem Ort in Deutschland.